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Nebenkosten beim Immobilienkauf in Kroatien.

Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie in Kroatien an?

Im Allgemeinen raten wir unseren Kunden, beim Kauf einer Immobilie in Kroatien mit zusätzlichen Kosten zum Kaufpreis in Höhe von etwa 7% bis 10% zu kalkulieren.

3%

Immobilienerwerbssteuer

3% + MwSt.

Maklergebühr

1-1,5% + MwSt.

Anwaltskosten

Geringere Kosten

Sonstige Gebühren

zw. 7% und 10%

Nebenkosten gesamt

Immobilienerwerbssteuer / Grunderwerbssteuer in Kroatien:

Im Regelfall (Kauf als Privatperson) entstehen hier in Kroatien Kosten in Höhe von 3% für die RETT (Real Estate Transfer Tax) des Kaufpreises.

In einigen (eher seltenen) Fällen (bpsw. in manchen Fällen bei Neubauten) ist der Verkäufer eine Firma (die im kroatischen MwSt.-System eingetragen ist.). Sollte diese Firma nun die MwSt. (in Höhe von 25%) auf das Objekt ausweisen und abführen müssen, so entfällt die Steuer in Höhe von 3% für den Käufer, da die MwSt. im Kaufpreis enthalten war.

Unter gewissen Umständen kann man als Käufer einer Immobilie auch die erwähnte MwSt. in Höhe von 25% zurückforden. Dieser steuerliche Vorteil kann z.B. bei einer touristischen Vermietung Sinn machen. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl Käufer und Verkäufer als Firmen auftreten, die im kroat. MwSt.-System eingetragen sind. Gerne empfehlen wir Ihnen für eine weiterführende Beratung ausgewiesene Experten für die steuerliche Gestaltung beim Firmenkauf in Kroatien. 

 

Maklergebühr in Kroatien:

Die übliche Maklerprovision für den Immobilienkäufer beträgt in Kroatien 3% + kroat. MwSt.

 

Anwaltskosten für den Immobilienkauf in Kroatien:

Im Regelfall werden bei fachkundigen Rechtsanwälten für den Immobilienkauf in Kroatien Kosten in Höhe von 1 - 1,5% (je nach Vertragskonstruktion und Aufwand) beim Immobilienkauf in Kroatien veranschlagt.

Da die Tarifpreise häufig deutlich höher sind, empfehlen wir direkt faire und v.a. fachkundige Rechtsanwälte (es gibt in Kroatien keine Ausbildung zum Immobilien-Fachanwalt) zu beauftragen. Da es beim kroatischen Immobilienrecht auch immer wieder zu kleineren Änderungen kommt empfehlen wir dringend Anwälte zu nehmen, die sich regelmäßig mit Immobilienkäufen in Kroatien beschäftigen und am Puls der Zeit sind. Panorama Scouting verfügt über ein Netzwerk von kompetenten Anwälten.

 

Notarkosten und sonstige Gebühren (Übersetzungskosten, Registrierungsgebühr im Grundbuch):

Im Unterschied zu Deutschland entstehen beim Notar keine höheren Kosten, da der Notar in Kroatien im Regelfall nicht mit der Erstellung eines Kaufvertrags beauftragt wird, sondern nur die Beglaubigungsfunktion bei der Unterzeichnung des Vertrags übernimmt.

Für Übersetzungsgebühren (Gerichtsdolmetscher) und Registrierungsgebühren sowie An- und Ummeldegebühren fallen ebenfalls kleinere Beträge an. Im Regelfall entstehen hier Kosten im niedrigen dreistelligen Bereich.

 

Berechnung der Nebenkosten anhand eines Beispiels - Kaufpreis: 100.000 EUR, privater Kauf für EU-Bürger (privater Verkäufer)

Kaufpreis

100.000 EUR

Grunderwerbssteuer = 3%

3.000 EUR

Maklerprovision =3,75% (inkl. MwSt.)

3.750 EUR

Anwaltskosten = 1,25% (inkl. MwSt.)

1.250 EUR*

Sonst. Gebühren (Übersetzung, Notarkosten, Eintragung, An- und Ummeldung).

200 EUR*

Gesamtkosten

108.200 EUR

*Gebühren für Anwalt, Übersetzungsgebühren, Eintragungsgebühren, An- und Ummeldungen können je nach Ortstarif und Vertragskonstruktion / Aufwand variieren. Die angegebene Berechnung stellt ein übliches Beispiel dar.