Die Nebenkosten beim Immobilienkauf in Kroatien auf einen Blick
Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie in Kroatien an?
Im Allgemeinen raten wir unseren Kunden, beim Kauf einer Immobilie in Kroatien mit zusätzlichen Kosten zum Kaufpreis in Höhe von etwa 7% bis 10% zu kalkulieren.
3%
Immobilienerwerbssteuer
3% + MwSt.
Maklergebühr
1-1,5% + MwSt.
Anwaltskosten
Geringere Kosten
Sonstige Gebühren
zw. 7% und 10%
Nebenkosten gesamt
Beim Kauf einer Immobilie in Kroatien sollten Sie neben dem reinen Kaufpreis einige zusätzliche Posten einplanen. Damit Sie diese gut einschätzen können, stellen wir Ihnen die wichtigsten Nebenkosten - Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Anwalts- und Notarkosten - im Folgenden im Detail vor.
Immobilienerwerbssteuer / Grunderwerbssteuer in Kroatien:
Im Regelfall (Kauf als Privatperson) entstehen hier in Kroatien Kosten in Höhe von 3% für die RETT (Real Estate Transfer Tax) des Kaufpreises.
In einigen (eher seltenen) Fällen (bspw. in manchen Fällen bei Neubauten) ist der Verkäufer eine Firma (die im kroatischen MwSt.-System eingetragen ist.). Sollte diese Firma nun die MwSt. (in Höhe von 25%) auf das Objekt ausweisen und abführen müssen, so entfällt die Steuer in Höhe von 3% für den Käufer, da die MwSt. im Kaufpreis enthalten war.
Unter gewissen Umständen kann man als Käufer einer Immobilie auch die erwähnte MwSt. in Höhe von 25% steuerlich geltend machen. Dieser steuerliche Vorteil kann z.B. bei einer touristischen Vermietung Sinn machen. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl Käufer und Verkäufer als Firmen auftreten, die im kroat. MwSt.-System eingetragen sind. Gerne empfehlen wir Ihnen für eine weiterführende Beratung ausgewiesene Experten für die steuerliche Gestaltung beim Firmenkauf in Kroatien.
Maklergebühr in Kroatien:
Die übliche Maklerprovision für den Immobilienkäufer beträgt in Kroatien 3% + kroat. MwSt.
Anwaltskosten für den Immobilienkauf in Kroatien:
Im Regelfall werden bei fachkundigen Rechtsanwälten für den Immobilienkauf in Kroatien Kosten in Höhe von 1 - 1,5% (je nach Vertragskonstruktion und Aufwand) beim Immobilienkauf in Kroatien veranschlagt.
Da die Tarifpreise häufig deutlich höher sind, empfehlen wir direkt faire und v.a. fachkundige Rechtsanwälte (es gibt in Kroatien keine Ausbildung zum Immobilien-Fachanwalt) zu beauftragen. Da es beim kroatischen Immobilienrecht auch immer wieder zu kleineren Änderungen kommt empfehlen wir dringend Anwälte zu nehmen, die sich regelmäßig mit Immobilienkäufen in Kroatien beschäftigen und am Puls der Zeit sind. Panorama Scouting verfügt über ein Netzwerk von kompetenten Anwälten.
Notarkosten und sonstige Gebühren (Übersetzungskosten, Registrierungsgebühr im Grundbuch):
Im Unterschied zu Deutschland entstehen beim Notar keine höheren Kosten, da der Notar in Kroatien im Regelfall nicht mit der Erstellung eines Kaufvertrags beauftragt wird, sondern nur die Beglaubigungsfunktion bei der Unterzeichnung des Vertrags übernimmt.
Für Übersetzungsgebühren (Gerichtsdolmetscher) und Registrierungsgebühren sowie An- und Ummeldegebühren fallen ebenfalls kleinere Beträge an. Im Regelfall entstehen hier Kosten im niedrigen dreistelligen Bereich.
Berechnung der Nebenkosten anhand eines Beispiels - Kaufpreis: 100.000 EUR, privater Kauf für EU-Bürger (privater Verkäufer)
Kaufpreis | 100.000 EUR |
|---|---|
Grunderwerbssteuer = 3% | 3.000 EUR |
Maklerprovision bei Panorama Scouting = 3,75% (inkl. MwSt.) | 3.750 EUR |
Anwaltskosten = 1,25% (inkl. MwSt.) | 1.250 EUR* |
Sonst. Gebühren (Übersetzung, Notarkosten, Eintragung, An- und Ummeldung). | 400 EUR* |
Gesamtkosten | 108.400 EUR |
*Gebühren für Anwalt, Übersetzungsgebühren, Eintragungsgebühren, An- und Ummeldungen können je nach Ortstarif und Vertragskonstruktion / Aufwand variieren. Die angegebene Berechnung stellt ein übliches Beispiel dar.
Einmalige Nebenkosten und laufende Kosten - der Unterschied
Die hier genannten 7 % bis 10 % sind einmalige Erwerbsnebenkosten, die beim Kauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Davon zu unterscheiden sind die laufenden Kosten, die nach dem Kauf regelmäßig entstehen. Einen Überblick dazu finden Sie unter Betriebskosten einer Immobilie in Kroatien. Wie der gesamte Kaufprozess abläuft, lesen Sie unter Immobilienkauf in Kroatien, rechtliche Hintergründe unter Immobilienrecht in Kroatien. Informationen zur Finanzierung haben wir unter Finanzierung von Immobilien in Kroatien sowie zu den Voraussetzungen unter Immobilienerwerb durch Ausländer zusammengestellt.
Häufige Fragen zu den Nebenkosten beim Immobilienkauf in Kroatien
Wie hoch sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf in Kroatien?
In der Regel sollten Käufer zusätzlich zum Kaufpreis mit Nebenkosten zwischen 7 % und 10 % rechnen. Darin enthalten sind im Wesentlichen die Grunderwerbsteuer, die Maklerprovision, die Anwaltskosten sowie kleinere Gebühren.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer und wie hoch ist sie?
Die Grunderwerbsteuer (RETT) beträgt 3 % und wird beim Kauf durch eine Privatperson vom Käufer getragen. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis beziehungsweise der Marktwert der Immobilie.
Fallen bei einer Neubau-Immobilie ebenfalls 3 % Grunderwerbsteuer an?
Teilweise aber nicht immer. Verkauft eine im kroatischen MwSt.-System eingetragene Firma einen Neubau an den ersten Käufer, ist die Mehrwertsteuer von 25 % bereits im Kaufpreis enthalten. In diesem Fall entfällt die Grunderwerbsteuer von 3 % - es wird also entweder Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer fällig, niemals beides.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Kroatien?
Die übliche Maklerprovision für den Käufer beträgt in Kroatien 3 % zuzüglich kroatischer Mehrwertsteuer (= 3,75%).
Entstehen in Kroatien Notarkosten wie in Deutschland?
Nein. Anders als in Deutschland erstellt der Notar in Kroatien im Regelfall nicht den Kaufvertrag, sondern übernimmt nur die Beglaubigung bei der Unterzeichnung. Dadurch fallen lediglich geringe Notar-, Übersetzungs- und Eintragungsgebühren im niedrigen dreistelligen Bereich an.