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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Panorama Scouting GmbH

 

 

§ 1 MAKLERVERTRAG

Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von der Panorama Scouting GmbH (hier: "Panorama Scouting") offerierten Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zustande.

§ 2 MAKLERPROVISION

Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zur Unterzeichnung eines Kauf-/Pacht-/ oder Mietvertrags, so sind nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig:

Bei Abschluss eines Kaufvertrages: 3 % (zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) der Kaufpreissumme, mindestens jedoch 2.500 EUR zzgl. MwSt. Bei Abschluss eines Wohnraummiet- oder Pachtvertrages: 2,50 (inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer) Monatsmieten bzw. Pachtzahlungen der vertraglich vereinbarten Nettomiete /-pacht. Im Fall von mehreren Teilvertr ägen, z.B. Vorvertrag und Hauptvertrag bei Kaufvertr ägen, sind 50% der Provision beim ersten Vertragsabschluss (z.B. Vorvertrag) und 50% bei Hauptvertragsabschluss fällig.

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichartiger oder ähnlicher Vertrag (Kauf, Pacht, Miete) zustande gekommen ist - auch wenn die Bedingungen des Vertrags von denen im überlassenen Angebot abweichen.

Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt.

Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war bzw. wenn ein Vertrag über ein anderes Objekt, als das ursprünglich Bezeichnete zustande kommt, sofern das benannte lokale Partnerunternehmen von Panorama Scouting dieses Objekt dem Käufer bekannt oder zugänglich gemacht hat.

 

§ 3 NOTARIELLE BEURKUNDUNG/ ABSCHLUSS EINES MIETVERTRAGES/ PACHTVERTRAGES

Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Provisionsanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss zu unterrichten und ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.                

§ 4 VORKENNTNIS

Ist dem Empfänger eines Exposés das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies Panorama Scouting innerhalb von 5 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu dokumentieren. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als unbekannt.

§ 5 DOPPELTÄTIGKEIT

Panorama Scouting behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.

§ 6 HAFTUNG

Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von Panorama Scouting ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

 

§ 7 DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

Alle personen- und objektbezogenen Daten werden für die Bearbeitung des Auftrags verwendet im Sinne der Datenschutzerklärung (DSGVO) unter https://www.panorama-scouting.de/datenschutz. Der Auftraggeber willigt damit der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.  

Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber Panorama Scouting in Höhe der o.g. Provision, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.

 

§ 9 ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN

Änderungen und Ergänzungen der mit Panorama Scouting geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.

 

§ 9 RECHT UND GERICHTSSTAND

Die Vertrags- und Korrespondenzsprache ist deutsch. Für die Maklervereinbarung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Rosenheim gilt als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden eventuellen rechtlichen Streitigkeiten.

 

§ 10 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.


Raubling, im Januar 2019
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