Immobilien-Glossar Kroatien
Beim Immobilienkauf in Kroatien begegnen Ihnen zahlreiche kroatische Fachbegriffe - in Unterlagen, im Grundbuch und im Kaufvertrag. Damit Sie stets den Überblick behalten, erklären wir die wichtigsten Begriffe verständlich auf Deutsch. Nutzen Sie die Suche, um einen Begriff schnell zu finden.
Die Provision für die Vermittlungsleistung des Maklers. In Kroatien ist für den Käufer eine Provision von 3 % zzgl. Mehrwertsteuer üblich.
Mehr dazu: Nebenkosten beim ImmobilienkaufKroatische Kapitalgesellschaft, vergleichbar mit der deutschen GmbH. Sie wird unter anderem genutzt, wenn eine Immobilie über eine Firma erworben oder touristisch vermietet werden soll.
Mehr dazu: Gründung einer d.o.o. in KroatienDokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes ausweist. Beim Verkauf und bei der Vermietung ist es vorgeschrieben.
Rechtliche Aufteilung eines Gebäudes in einzelne, separat im Grundbuch eingetragene Einheiten. So wird beispielsweise eine Wohnung zu selbstständigem Eigentum.
Behördliche Genehmigung, die den Bau eines Objekts auf einem Grundstück erlaubt.
Öffentliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse und Belastungen einer Immobilie verbindlich eingetragen sind. Grundlage für einen sicheren Kauf.
Mehr dazu: Immobilienrecht in KroatienIn Kroatien erstellt der Notar den Kaufvertrag im Regelfall nicht selbst, sondern übernimmt die Beglaubigung der Unterschriften bei der Vertragsunterzeichnung.
Mehr dazu: Immobilienrecht in KroatienVariante der d.o.o. mit deutlich geringerem Mindeststammkapital, gedacht für kleinere Unternehmen und Gründungen.
Mehr dazu: Gründung einer d.o.o. in KroatienAnzahlung, die bei Abschluss des Vorvertrags geleistet wird. Üblich sind rund 10 % des Kaufpreises. Sie sichert den Kauf für beide Seiten ab.
Mehr dazu: Ablauf des ImmobilienkaufsAmtliches Register zu Lage, Größe und Nutzung von Grundstücken. Es ergänzt das Grundbuch und bildet die tatsächliche Situation ab.
Einmalige Abgabe an die Gemeinde, die vor allem bei Neubau oder Erweiterung eines Objekts anfällt.
Die Person oder Firma, die die Immobilie erwirbt.
Der eigentliche Vertrag über den Kauf der Immobilie, in dem Kaufpreis, Objekt und Bedingungen festgehalten sind.
Mehr dazu: Ablauf des ImmobilienkaufsNachträgliche behördliche Genehmigung von Bauten oder Bauteilen, die ohne Genehmigung errichtet wurden. Ein wichtiger Prüfpunkt beim Kauf älterer Objekte.
Vermietung einer Immobilie. Die touristische Vermietung an Feriengäste bietet an der Küste Kroatiens gute Ertragschancen.
Mehr dazu: Vermietung von Immobilien in KroatienAllgemeiner Begriff für Grundstücke und Gebäude.
Steuerliche Kennnummer, die jeder Käufer in Kroatien für den Immobilienerwerb benötigt. Sie lässt sich unkompliziert beantragen.
Mehr dazu: Immobilienerwerb durch AusländerDie Mehrwertsteuer beträgt in Kroatien 25 %. Bei bestimmten Neubauten wird sie anstelle der Grunderwerbsteuer fällig.
Mehr dazu: Nebenkosten beim ImmobilienkaufDie Grunderwerbsteuer beträgt 3 % des Kaufpreises und wird beim Kauf durch eine Privatperson vom Käufer getragen.
Mehr dazu: Nebenkosten beim ImmobilienkaufAuszug aus dem Kataster, der den tatsächlichen Besitzstand eines Grundstücks dokumentiert.
Vereinbarung, die den späteren Hauptvertrag verbindlich vorbereitet. Häufig verbunden mit der Zahlung der Kapara.
Mehr dazu: Ablauf des ImmobilienkaufsMonatliche Rücklage der Eigentümergemeinschaft für Reparaturen und die Pflege gemeinschaftlicher Bereiche.
Mehr dazu: Betriebskosten einer ImmobilieDie Person oder Firma, die die Immobilie verkauft.
Erklärung des Verkäufers, die die Umschreibung des Eigentums auf den Käufer im Grundbuch erlaubt.
Mehr dazu: Immobilienrecht in KroatienBestätigt, dass ein fertiggestelltes Gebäude bestimmungsgemäß genutzt werden darf.
Auszug aus dem Grundbuch, der die Eigentumsverhältnisse und eventuelle Lasten einer Immobilie ausweist.
Mehr dazu: Immobilienrecht in KroatienDie im Grundbuch eingetragene Person oder Firma, der die Immobilie gehört.
Grundstück, das laut Raumordnungsplan bebaut werden darf. Grundlage für den Bau eines eigenen Hauses.
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Dieses Glossar dient Ihrer Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für Ihren konkreten Fall beraten wir Sie gerne persönlich.
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